Ausbeutung von Arbeitskräften

Zwei Restaurantbetreiber aus Hamburg wurden wegen der Ausbeutung von Arbeitskräften verurteilt. Die Angeklagten, 51 und 53 Jahre alt, erhielten Bewährungsstrafen vom Hamburger Landgericht. Ihnen wird vorgeworfen, drei indische Köche für einen Stundenlohn von lediglich 3,15 Euro beschäftigt zu haben.

Strafmaß und Geldbußen

Das Gericht entschied, dass die beiden Männer eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten sowie ein Jahr und fünf Monaten auf Bewährung erhalten. Zusätzlich müssen sie Geldbußen im vierstelligen Bereich zahlen. Der entstandene Sozialversicherungsschaden wurde von den Angeklagten kurz vor dem Ende der Beweisaufnahme beglichen.

Vorwürfe gegen die Angeklagten

Laut Anklage sollen die Restaurantbetreiber zwischen Februar 2022 und Juni 2023 als Geschäftsführer einer GmbH tätig gewesen sein. In dieser Zeit beschäftigten sie die Köche in ihrem Restaurant im Stadtteil St. Georg, ohne die vereinbarten Löhne zu zahlen. Zudem wird ihnen vorgeworfen, den Köchen nach deren Einreise die Pässe abgenommen und sie in einem Gemeinschaftszimmer untergebracht zu haben.

Arbeitsbedingungen der Köche

Die Köche arbeiteten unter extremen Bedingungen, mit einer monatlichen Arbeitszeit von 380 Stunden und ohne Anspruch auf Erholungsurlaub. Insgesamt sollen den Betroffenen Nettolöhne in Höhe von rund 192.000 Euro vorenthalten worden sein. Darüber hinaus haben die Angeklagten falsche Angaben bei der Anmeldung der Köche gemacht und somit Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung in Höhe von knapp 53.000 Euro nicht abgeführt.

Vorwurf des Menschenhandels

Ursprünglich waren die Männer auch wegen schweren Menschenhandels angeklagt. Dieser Vorwurf wurde jedoch im Verlauf des Verfahrens fallengelassen.

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