Wichtiger Schritt für Infrastrukturfinanzierung

Am 2. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen Beschluss gefasst, der das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) betrifft. Dieses Gesetz soll die Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen in den Bundesländern und Kommunen regeln und wird vom Deutschen Evangelischen Krankenhausverband (DEKV) positiv aufgenommen.

Trägerneutrale Förderung

Ein zentrales Element des Gesetzentwurfs ist die trägerneutrale Förderung, die sicherstellt, dass alle Trägerformen gleichberechtigt berücksichtigt werden. Christoph Radbruch, der Vorstandsvorsitzende des DEKV, hebt hervor, dass insbesondere freigemeinnützige und evangelische Krankenhäuser einen bedeutenden Beitrag zur regionalen Gesundheitsversorgung leisten. Oftmals stehen diese Einrichtungen jedoch ohne die Möglichkeit eines kommunalen Defizitausgleichs da.

Gesellschaftlicher Zusammenhalt

Radbruch beschreibt den Beschluss als ein starkes Signal für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland. Investitionen in die soziale und gesundheitliche Infrastruktur werden als entscheidend erachtet, um das Vertrauen der Bevölkerung in eine verlässliche Daseinsvorsorge, insbesondere in strukturschwächeren Regionen, zu stärken.

Perspektiven für die Krankenhausinfrastruktur

Das neue Gesetz bietet der Krankenhausinfrastruktur in Deutschland eine wichtige Perspektive für zukunftsfähige Investitionen. Der DEKV fordert die Bundesländer auf, die bereitgestellten Mittel auch bedarfsgerecht und unbürokratisch für freigemeinnützige Krankenhäuser zur Verfügung zu stellen.

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