Geplante Änderungen
Am 3. Juli 2025 wurden die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zur Krankenhausreform vorgestellt. Diese wurden in einem Gespräch mit den Gesundheitsministern der Bundesländer erörtert. Der Vorstand der Bundesärztekammer äußerte sich zu den vorgestellten Maßnahmen und betonte die Notwendigkeit, die bestehenden Schwächen der Reform anzugehen.
Überarbeitung der Leistungsgruppen
Ein zentraler Punkt ist die Überarbeitung der Systematik der Leistungsgruppen. Dies betrifft sowohl die Qualitätskriterien als auch die damit verbundenen Regelungen. Dazu zählen unter anderem die Berücksichtigung der Anzahl und Qualifikationen von Fachärztinnen und Fachärzten sowie die Definition von Fachkliniken. Auch die Rahmenbedingungen für Belegärztinnen und Belegärzte müssen angepasst werden, um den Ländern eine verlässliche Grundlage für die Zuweisung der Leistungsgruppen zu bieten.
Prüfung der Behandlungsfälle
Die Bundesärztekammer fordert zudem eine sorgfältige Prüfung, welche Behandlungsfälle den jeweiligen Leistungsgruppen zugeordnet werden. Auch die Vorhaltevergütung sollte einer grundlegenden Revision unterzogen werden. Der neu vereinbarte Zeitplan bietet nun die Möglichkeit, diese notwendigen Anpassungen vorzunehmen.
Einbeziehung der Institutionen
Die Ministerin hat betont, dass bei der Überarbeitung und Umsetzung der Reform die relevanten Institutionen, die für die praktische Versorgung zuständig sind, einbezogen werden sollen. Dies wird als wichtiger Schritt angesehen, um die Reform erfolgreich zu gestalten.
Reduzierung der Bürokratie
Ein weiteres Anliegen der Bundesärztekammer ist die spürbare Reduzierung der Bürokratiebelastung für medizinische Einrichtungen und das Personal. Die Reform bietet zudem die Gelegenheit, die ärztliche Weiterbildung stärker zu berücksichtigen. Die Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte ist für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung von zentraler Bedeutung.
Abbau rechtlicher Hürden
Im Rahmen der Krankenhausreform sollten die rechtlichen Hürden für die standort- und sektorenübergreifende Weiterbildung, insbesondere im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, konsequent abgebaut werden. Dies wird als entscheidend für die zukünftige Entwicklung der medizinischen Versorgung angesehen.