Verkehrsregeln für Radfahrer
Radfahrer sind nicht von den Verkehrsregeln ausgenommen. Wer beispielsweise bei Rot über die Ampel fährt, muss mit einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister rechnen. Dies gilt ebenso für andere Verstöße, wie das Missachten der Vorfahrt von Fußgängern an Zebrastreifen oder das Gefährden von Fußgängern in Fußgängerzonen.
Bußgelder und Strafen
Ein schwerwiegender Verstoß kann mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Besonders kritisch wird es, wenn solche Verstöße während der Probezeit für den Führerschein begangen werden. In diesem Fall kann die Probezeit um zwei Jahre verlängert werden, und es ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich.
Folgen bei Alkohol am Steuer
Radfahrer, die alkoholisiert unterwegs sind, riskieren ebenfalls den Entzug ihres Führerscheins. Ab einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille gilt man als absolut fahruntauglich, auch wenn keine Fahrunsicherheit erkennbar ist. Dies kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Punkte ab 14 Jahren
Jeder, der 14 Jahre oder älter ist, kann Punkte in Flensburg erhalten, unabhängig davon, ob er mit dem Fahrrad, dem Auto oder zu Fuß unterwegs ist. Auch Personen ohne Führerschein können bestraft werden, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen.
