Die Bundespolizei hat seit der zweiten Jahreshälfte 2022 an den Grenzen zu Österreich und der Schweiz deutlich mehr Ausländer zurückgewiesen als zuvor. Im Gegensatz dazu gab es an der Grenze zu Polen, wo aktuell die meisten unerlaubten Einreisen festgestellt werden, kaum Zurückweisungen.
Zahlen und Fakten
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der fluchtpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, wurden im ersten Quartal dieses Jahres an der Grenze zur Schweiz 3063 unerlaubte Einreisen registriert. In drei von vier Fällen kam es demnach zu Zurückweisungen. An der Grenze zu Österreich wurden mehr als die Hälfte (rund 62 Prozent) der 3674 Menschen, deren unerlaubte Einreise der Bundespolizei und den grenzpolizeilich beauftragten Behörden auffiel, zurückgewiesen. An der Grenze zu Polen gab es lediglich drei Zurückweisungen.
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 25.538 Menschen an der deutschen Grenze zurückgewiesen, deutlich mehr als in den Vorjahren. Im ersten Quartal dieses Jahres gab es insgesamt 4681 Zurückweisungen. Die Zahl der festgestellten unerlaubten Einreisen war im ersten Quartal dieses Jahres mit rund 16.000 deutlich niedriger als im letzten Quartal des Jahres 2022 (rund 30.000 unerlaubte Einreisen).
Gründe für Zurückweisungen
Die versuchte Einreise ohne gültiges Reisedokument oder eine Einreisesperre zählen zu den Gründen, die am häufigsten zu einer Zurückweisung führen. Um Menschen an einer unerlaubten Einreise nach Deutschland zu hindern, können Ausländer direkt an der Grenze – an der Landgrenze, der Seegrenze oder an Flughäfen – zurückgewiesen oder als illegal Eingereiste in ein anderes Land zurückgeschoben werden.
Mögliche Gründe für die Entwicklung
Die niedrigere Zahl der festgestellten unerlaubten Einreisen im ersten Quartal dieses Jahres könnte unter anderem mit noch strengeren Kontrollen Polens an der Grenze zu Belarus zusammenhängen, sowie mit der von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit der Schweiz vereinbarten verbesserten grenzpolizeilichen Zusammenarbeit, insbesondere durch Kontrollen in Zügen auf Schweizer Hoheitsgebiet.
Kritik an Zurückweisungen
„Es gibt klare Indizien dafür, dass die Bundespolizei Schutzsuchende insbesondere an der Grenze zu Österreich rechtswidrig zurückweist“, sagte Bünger. Das Bundesinnenministerium müsse hier tätig werden.
Stationäre Kontrollen gibt es aktuell lediglich an der Landgrenze zu Österreich.
