Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21.03.2023 ein wegweisendes Urteil (Rechtssache C-100/21) gefällt, das die rechtliche Verantwortung von Autoherstellern bei Verstößen gegen die europäischen Zulassungsbestimmungen erweitert und die Rechte von Autokäufern stärkt. Betroffene haben nun einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Hersteller, die illegale Abschalteinrichtungen verwendet haben, ohne den Vorsatz der Hersteller nachweisen zu müssen – Fahrlässigkeit genügt.

Das Urteil steht im Kontrast zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland, der eine Vorlage an den EuGH verweigert hatte. Die Entscheidung des EuGH dürfte auch das Thema Nutzungsentschädigung beeinflussen und könnte möglicherweise zu einer neuen Klagewelle führen. Allerdings ist noch unklar, wie sich der BGH in einer ähnlichen Angelegenheit am 8. Mai 2023 positionieren wird. Europäisches Recht genießt Vorrang vor nationalen Regelungen, sodass der BGH seine bisherige Rechtsprechung aufgeben müsste.

Die Entscheidung des EuGH verbessert die Rechtsposition der geschädigten Autokäufer und erhöht die Chancen auf Schadensersatz durch die Haftung für Fahrlässigkeit. Zudem könnte die Feststellung der Anwendbarkeit von EU-Recht auch das Thema Verjährung beeinflussen, da Verbrauchern eine faire Chance auf Wahrnehmung ihrer Rechte gewährt werden muss. Die Anwaltschaft bereitet sich auf die Umsetzung der Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts vor, und es bleibt abzuwarten, ob tatsächlich eine neue Klagewelle anrollt.

Welche Auswirkungen hat das Urteil des EuGH auf Autokäufer?

Das Urteil stärkt die Rechte von Autokäufern bei Abgasmanipulationen, indem es die rechtliche Verantwortung der Autohersteller erweitert. Betroffene müssen nun nicht mehr den Vorsatz der Hersteller nachweisen, sondern lediglich deren Fahrlässigkeit, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.

Wie könnte das Urteil die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beeinflussen?

Da europäisches Recht Vorrang vor nationalen Regelungen genießt, müsste der Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland seine bisherige Rechtsprechung aufgeben und klarstellen, dass der Beweis der Fahrlässigkeit bei dem Verbau von Abschalteinrichtungen ausreicht.

Könnte das Urteil des EuGH eine neue Klagewelle auslösen?

Es ist möglich, dass das Urteil zu einer neuen Klagewelle führen könnte, da die Rechtsposition der geschädigten Autokäufer verbessert wurde. Allerdings ist noch unklar, wie sich der BGH in einer ähnlichen Angelegenheit am 8. Mai 2023 positionieren wird und ob tatsächlich eine neue Klagewelle anrollt.

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