Die Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold
Ann-Katrin Kaufhold, die von der SPD als Verfassungsrichterin vorgeschlagene Kandidatin, wird als noch „radikaler“ als ihre Vorgängerin Frauke Brosius-Gersdorf beschrieben. Die Vorwürfe, die gegen sie erhoben werden, scheinen zunächst absurd und zielen darauf ab, die Bundesregierung zu destabilisieren. Dennoch könnte sich aus diesen Angriffen eine Gelegenheit ergeben, den öffentlichen Diskurs neu zu gestalten.
Debatte über §218 und Klimaschutz
Die Kontroversen um Brosius-Gersdorf haben eine neue Diskussion über den Abtreibungsparagrafen §218 angestoßen. Ähnlich könnte auch die Auseinandersetzung um Kaufhold genutzt werden, um Themen wie Umweltrecht, Klimaschutz und Vergesellschaftung zu thematisieren. Kaufhold, die als Juristin im Bereich Klimawandel tätig ist, verfolgt Ansätze, die weit über radikale Forderungen hinausgehen. Die bisherige Untätigkeit der Gerichte gegenüber den Umweltvergehen großer Unternehmen ist besorgniserregend.
Rechte der Natur und Vergesellschaftung
Die Idee, der Natur eigene Rechte zuzuerkennen, wird in der Rechtswissenschaft ernsthaft diskutiert und ist in Ländern wie Ecuador bereits umgesetzt. Der Vorwurf, Kaufhold sei eine „Enteignungsbefürworterin“, bezieht sich auf ihre Mitarbeit in einer Berliner Expert*innenkommission, die die rechtlichen Grundlagen für eine Vergesellschaftung nach dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ prüfte. Der langsame und verwässerte Umgang des Senats mit den Ergebnissen dieser Kommission ist der eigentliche Skandal und widerspricht dem klaren Willen der Bevölkerung.
Politische Verantwortung der Union
Für einen konstruktiven Umgang mit der rechten Kampagne wäre es entscheidend, dass die Union Kaufhold eindeutig unterstützt. Andernfalls könnte dies als verantwortungsloser Akt politischer Selbstsabotage interpretiert werden.