Am Dienstag wird der Bundesgerichtshof (BGH) darüber entscheiden, ob Banken Negativzinsen aus Schuldscheindarlehen zahlen müssen. Konkret geht es um fünf Schuldscheine über je 20 Millionen Euro, die das Land Nordrhein-Westfalen der DZ Hyp AG ausgestellt hatte. Vereinbart wurde ein Zinssatz von höchstens fünf Prozent, ohne Untergrenze. Im letzten Jahr der Laufzeit ergab sich ein negativer Wert, weshalb das Land NRW nun Geld von der Bank fordert. Das Landgericht Düsseldorf hatte der Klage weitgehend stattgegeben, das Oberlandesgericht Düsseldorf sie auf die Berufung der Bank hin abgewiesen. Mit der Revision will das Land NRW erreichen, dass das Urteil des Landgerichts wieder gilt.

Grundsatzentscheidung des BGH

Ob der BGH bereits am Dienstag ein Urteil fällt, ist unklar. Es handelt sich um das erste Verfahren zu Negativzinsen am höchsten deutschen Zivilgericht. Laut einem BGH-Sprecher liegen dort noch fünf vergleichbare Verfahren zur Entscheidung vor. Ein weiterer Fall betrifft auch das Land NRW. Prof. Georg Bitter, der an der Universität Mannheim Bank- und Kapitalmarktrecht lehrt, geht davon aus, dass der Senat sich grundsätzlich mit der Frage befassen wird, ob die Zinszahlungspflicht umgekehrt werden kann. Zwar geht es zunächst nur um den unternehmerischen Bereich, aber in anderen Verfahren stellt sich das Problem auch für Verbraucher. Allerdings könnten solche Schuldscheindarlehen individuell vereinbart werden, es gebe also vermutlich auch welche mit Zins-Untergrenze.

Keine Stellungnahme der DZ Hyp AG

Die DZ Hyp AG wollte sich nicht weiter zu dem laufenden Verfahren äußern. Es bleibt abzuwarten, ob der BGH eine Grundsatzentscheidung trifft und welche Auswirkungen dies auf zukünftige Verfahren haben wird.

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