Kranzniederlegungen und Kundgebungen
Zum Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs in Europa vor 78 Jahren fanden in Berlin erneut zahlreiche Gedenkveranstaltungen und Demonstrationen statt. Die russische Botschaft gedachte der getöteten sowjetischen Soldaten an den sowjetischen Ehrenmälern in der Hauptstadt. Botschafter Sergej J. Netschajew legte am Dienstagvormittag einen Kranz im Treptower Park nieder. Anschließend zog die Delegation weiter zum sowjetischen Ehrenmal im Tiergarten. Rund 400 Menschen nahmen nach Polizeiangaben daran teil.
Gedenkmarsch und Verbot russischer Fahnen
Hunderte Menschen erinnerten mit einem Gedenkmarsch vom Brandenburger Tor über die Straße des 17. Juni zu dem Ehrenmal an die gefallenen Soldaten. Für die Veranstaltungen galt ein Verbot russischer Fahnen und Symbole. Gäste der Delegation durften diese jedoch tragen, wie die Polizei betonte. Bei der Veranstaltung im Treptower Park waren daher solche Flaggen zu sehen. Die Menschen hätten bei Überprüfungen der Delegation zugeordnet werden können, erklärte ein Polizeisprecher.
Teilnahme der „Nachtwölfe“
Aus Tschechien angereiste Sympathisanten der russisch-nationalistischen Rockergruppe „Nachtwölfe“ mussten ihre Fahnen abgeben, wie der Polizeisprecher sagte. Weitere Mitglieder aus Deutschland waren am Mittag ebenfalls in Berlin eingetroffen. Für diese gebe es „aus verkehrstechnischen Gründen“ keine geschlossene Anfahrt, erklärte der Polizeisprecher. Die „Nachtwölfe“ gelten als Unterstützer des russischen Präsidenten Wladimir Putin.
Polizeieinsatz und Gerichtsentscheidungen
Die Polizei befürchtet Spannungen wegen des Ukraine-Kriegs und ist nach eigenen Angaben mit etwa 1300 Beamtinnen und Beamten im Einsatz. Die Behörde wollte ursprünglich wie im Vorjahr russische und ukrainische Flaggen, Symbole und Lieder für die Gedenktage am 8. und 9. Mai untersagen. Das Verwaltungsgericht Berlin hob jedoch im Eilverfahren am Wochenende zunächst das Verbot ukrainischer Symbole auf – was die Polizei akzeptierte. Eine weitere Entscheidung des Gerichts, wonach auch das Verbot russischer Symbole nicht mehr gelten sollte, focht sie hingegen erfolgreich an. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) bestätigte Regelungen der Polizei in einer Allgemeinverfügung, wonach russische Fahnen und Symbole verboten sind. Ausgenommen davon sind allerdings russische Delegationen. Dieser Entscheidung schloss sich dann am Montagabend auch das Verwaltungsgericht bei weiteren Verfahren an, wie ein Sprecher am Dienstag sagte.
Störungsfreier Verlauf der Veranstaltungen
Ein Polizeisprecher sprach von einem „weitgehend störungsfreien Verlauf“ der Veranstaltungen.
