Grenzkontrollen im Schengen-Raum

Die Unionsfraktion im deutschen Bundestag will einen Antrag auf Einführung von Grenzkontrollen an den Übergängen in die Schweiz und nach Tschechien einbringen. Beide Länder sind Mitglied des „Schengen-Raums“, innerhalb dessen es eigentlich keine routinemäßigen Grenzkontrollen gibt.

Gründe für die Forderung

In einer heute beschlossenen Vorlage des Fraktionsvorstands heißt es, „solange die EU-Außengrenzen nicht hinreichend geschützt“ seien und „die zu hohe Zahl illegaler Einreisen über diese Grenzen anhält“, müssten die Kontrollen genau an diesen Grenzen wiedereingeführt werden. Der CDU-Innenpolitiker Christoph de Vries erklärte, die Grenzen zur Schweiz und Tschechien würden gegenwärtig verstärkt für unerlaubte Einreisen genutzt.

Aktuelle Situation und Bundespolizei

Angaben der Bundespolizei zufolge sind bei den Kontrollen an der österreichischen Grenze im Jahr 2022 insgesamt 14.675 Personen zurückgeschoben worden. An der Grenze zur Schweiz oder Tschechien ist dieses Vorgehen derzeit rechtlich nicht möglich. Insgesamt verzeichnete die Bundespolizei bereits im ersten Quartal 2023 19.672 unerlaubte Einreisen.

Bundesinnenministerium und Grenzkontrollen

Das Bundesinnenministerium plant derzeit offenbar nicht, die Grenzkontrollen auszuweiten. Dies sei nur bei einer „ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit“ möglich, teilte es auf Anfrage mit.

Warum fordert die Unionsfraktion Grenzkontrollen zur Schweiz und Tschechien?

Die Unionsfraktion fordert Grenzkontrollen, weil sie der Meinung ist, dass solange die EU-Außengrenzen nicht hinreichend geschützt seien und die Zahl illegaler Einreisen über diese Grenzen zu hoch sei, Kontrollen an diesen Grenzen notwendig sind.

Wie viele unerlaubte Einreisen wurden im ersten Quartal 2023 verzeichnet?

Die Bundespolizei verzeichnete im ersten Quartal 2023 insgesamt 19.672 unerlaubte Einreisen.

Plant das Bundesinnenministerium, die Grenzkontrollen auszuweiten?

Das Bundesinnenministerium plant derzeit nicht, die Grenzkontrollen auszuweiten. Dies sei nur bei einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit möglich.

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