Das Landgericht München I hat die Strafe von zwölf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung für einen Vergewaltiger mit Wolfsmaske bestätigt.
Hintergrund
Ein Mann hatte im Jahr 2019 in München eine Elfjährige vergewaltigt, während er eine Wolfsmaske trug. Der Mann war bereits mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestraft.
Urteil
Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kinds, Vergewaltigung und Nötigung zu zwölf Jahren Haft und ordnete die Sicherungsverwahrung an.
Entscheidung
Das Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kippte das Urteil vor einem Jahr teilweise. Den Schuldspruch ließ der BGH bestehen. Er stellte aber fest, dass das Landgericht bei der Bemessung der Freiheitsstrafe die gleichzeitig angeordnete Sicherungsverwahrung nicht berücksichtigt habe. Eine andere Jugendkammer des Landgerichts entschied daher nun erneut über die Strafzumessung.
Begründung
Die Kammer unter dem Vorsitz von Stephan Kirchinger kam einem Gerichtssprecher zufolge zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig war. Der Angeklagte sei vielfach einschlägig vorbestraft und weise einen Hang zur Begehung von schwersten Sexualstraftaten zu Lasten von Kindern auf. Von dem Angeklagten gehe eine sehr hohe Gefahr für die Allgemeinheit aus, er sei eine „tickende Zeitbombe“, befand das Gericht. Die Verteidigung plädierte auf verminderte Schuldfähigkeit, weil sie ihren Mandanten für psychisch krank hält. Dem folgten die Richter nicht. Sie verwiesen vor allem auf die akribische Vorbereitung der Tat. Der Vorsitzende wies in der Urteilsbegründung zudem auf die Schwere des Unrechts hin, das der Angeklagte der Geschädigten angetan habe.
Rechtskräftigkeit
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dagegen kann Revision eingelegt werden.
