Die Diskussion um eine erleichterte Änderung des Geschlechtseintrags in Deutschland kommt in Fahrt. Nachdem das Selbstbestimmungsgesetz bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, konkretisiert die Bundesregierung nun ihre Pläne. Laut Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) soll das Gesetz den Betroffenen „einen Teil ihrer Würde zurückgeben, die ihnen von Staats wegen jahrzehntelang vorenthalten wurde“. Gemeinsam mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) veröffentlichte sie am Dienstag das entsprechende Papier. Bis Ende Mai können Verbände dazu Stellungnahmen bei den Ministerien einreichen.
Geplante Regelungen im Überblick
Laut den Plänen der Ampel-Koalition sollen alle Menschen in Deutschland künftig ihr Geschlecht und ihren Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das Gesetz soll sich an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen richten. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland begrüßte die Veröffentlichung des Entwurfs und will die Regelungen nun genau analysieren.
Was bedeutet „Trans“, „Inter“ und „Nicht-Binär“?
Laut den Ministerien umfasst der Begriff „Trans“ Personen, die sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. „Inter“ bedeutet, angeborene körperliche Merkmale zu haben, „die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als (nur) männlich oder (nur) weiblich einordnen lassen“. „Nicht-Binär“ wird als Selbstbezeichnung für Menschen verwendet, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren.
Reaktionen der Interessenverbände
Der Bundesverband Trans* begrüßte den Entwurf und betonte, dass auf politischer Ebene lange Zeit die Initiative für eine menschenrechtsbasierte Regelung gefehlt habe. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland sieht den Entwurf als wichtigen Schritt, um die Rechte von trans-, inter- und nicht-binären Menschen zu stärken.
