Keine Abschiebung aufgrund von Verwandtschaftsverhältnissen

Das Innenministerium hat einen Vorschlag zur Abschiebung von Clan-Kriminellen veröffentlicht. Dabei wurde betont, dass ein Name oder ein bloßes Verwandtschaftsverhältnis allein keine ausreichende Begründung für eine Abschiebung darstellen. Es darf keine Sippenhaft in einem Rechtsstaat geben. Eine Abschiebung aufgrund der Zugehörigkeit zu einem „Clan“ wäre absurd. Allerdings wurde dieses Prinzip in den letzten Jahren zunehmend aufgeweicht, ohne dass eine breite Debatte über die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens stattgefunden hat.

Deutsche Staatsbürger können nicht abgeschoben werden

Viele Clan-Mitglieder besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft und können daher nicht abgeschoben werden. Aus diesem Grund ist es äußerst fraglich, ob am Ende der Diskussion ein rechtlich haltbares Gesetz entstehen wird, das der Polizei im Kampf gegen das organisierte Verbrechen wirklich dienen kann.

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