BDL kritisiert politische Entscheidungen

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) äußert Bedenken, dass die Ampelkoalition die eigenen Klimaziele durch inkonsistente politische Maßnahmen gefährdet. BDL-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang fordert die Bundesregierung auf, die Pläne zur vorgezogenen nationalen Beimischungsquote für den Power-to-Liquid (PtL) Kraftstoff im Jahr 2026 abzulehnen.

Herausforderungen bei PtL-Kraftstoff

PtL-Kraftstoff, der aus grünem Wasserstoff und abgeschiedenem CO2 hergestellt wird, ist derzeit auf dem Markt nicht in ausreichenden Mengen verfügbar. Lang warnt, dass die Luftfahrtbranche, die sich bereits in einer langsamen Erholungsphase befindet, mit Millionenstrafen konfrontiert werden könnte, wenn die Pläne umgesetzt werden.

Vereinbarungen zur Luftverkehrsteuer

Zusätzlich wird kritisiert, dass die Ampelkoalition von der Vereinbarung abweicht, eine Summe in Höhe der Luftverkehrsteuer zur Förderung von nachhaltigem Flugtreibstoff bereitzustellen. Ab dem 1. Januar 2025 wird eine EU-weite Beimischungsquote von zwei Prozent für biogenen Treibstoff eingeführt, die ab 2030 auf sechs Prozent ansteigt, wobei 1,2 Prozent davon PtL sein sollen. Deutschland plant jedoch bereits für 2026 eine PtL-Quote.

Notwendige Produktionsanlagen

Laut Lang benötigt Deutschland für den Anfang mindestens drei Produktionsanlagen zur Herstellung von nachhaltigem Flugtreibstoff im industriellen Maßstab. Die Kosten für eine solche Anlage belaufen sich auf etwa zwei bis 2,5 Milliarden Euro, die durch Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer über einige Jahre finanziert werden könnten.

Kritik an der Bundesregierung

Lang kritisiert die Bundesregierung dafür, dass sie ihre Prioritäten ändert und stattdessen Haushaltslöcher stopfen möchte. Dies gefährde die eigenen Klimaziele der Regierung. Zudem weist er darauf hin, dass die EU-Kommission den Mitgliedstaaten mitgeteilt hat, dass nationale Regelungen zu PtL neben der EU-Verordnung nicht zulässig sind. Lang fordert die Bundesregierung auf, sich an europäische Rechtsvorschriften zu halten und betont die Notwendigkeit einer einheitlichen Entscheidung aus dem Kanzleramt, falls sich die zuständigen Ministerien nicht einigen können.

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