Laut Bundesbauministerium sollen Bauherren in diesem Jahr die Möglichkeit bekommen, ihre Bauanträge digital einzureichen. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung, jedoch gibt es noch einige Herausforderungen zu bewältigen.
Verbindliche Regelungen notwendig
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, begrüßt die Ankündigung des Bundesbauministeriums, plädiert jedoch für verbindliche Regelungen. Bis Ende 2023 sollen etwa 500 von 851 Behörden der unteren Bauaufsicht das neue System zur digitalen Antragstellung nutzen. Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Thüringen haben bereits eigene Systeme entwickelt, was zu unterschiedlichen Plattformen führt, auf denen Bauherren, Bauunternehmen und Architekten ihre Unterlagen hochladen müssen.
Einheitliches Format notwendig
Besser wäre es gewesen, wenn sich die Länder auf ein einheitliches Format verständigt hätten. Es fehlt zudem eine verbindliche Vorgabe, bis wann der digitale Bauantrag für alle Bundesländer verbindlich wird. Eine Übergangsfrist sollte eingerichtet werden, um allen Beteiligten Zeit zu geben, sich auf das neue System einzustellen. Danach muss die Einreichung digitaler Bauanträge in jedem Amt möglich sein.
Konsequente Vollständigkeitsprüfung notwendig
Eine konsequente Vollständigkeitsprüfung des Antrags mit kurzfristiger Rückmeldung muss digitaler Standard werden, um lange Wartezeiten für Bauwillige und Unternehmen zu vermeiden.
Insgesamt ist der digitale Bauantrag ein positiver Schritt in Richtung Digitalisierung, jedoch müssen noch einige Herausforderungen bewältigt werden, um ein einheitliches und verbindliches System zu schaffen.
